Haftungsmusterbrief an die Fa. Thöni:
Mit diesem Schreiben weisen Sie die Fa. Thöni darauf hin, dass Sie, sobald der Nachweis von Schädigungen erbracht ist, den Ihnen entstandenen Schaden, auch rückwirkend, einfordern werden können.

hier eine kurze Anleitung:

Brief an den Gemeinderat

Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, sehr geehrter Herr Gemeinderat,

da wir annehmen, dass bald wieder eine Gemeinderatssitzung stattfinden wird, in der der Bürgermeister seine Sicht der Dinge bezüglich Thöni-Handymast darstellen wird, möchten auch wir Sie, als unsere politischen Vertreter, über unsere Sichtweise des Sachverhalts informieren.

1. Mehrmals wurde von Seiten KR Thöni und der Gemeinde beteuert, dass nur bestehende Sendeanlagen verlegt werden. Tatsache ist, dass vorher laut österreichischem Senderkataster (www.senderkataster.at) 4 Sendeanlagen am Thönidach montiert waren. Jetzt sind es schon 7 Sendeanlagen zu je 3 Sektoralantennen (siehe Technische Datenblätter im Bauamt, die auf unsere Aufforderung hin dort einlangten). Laut Zeitungsberichten soll der Betreiber „3“ noch folgen. Bitte beachten Sie, dass in unmittelbarer Nachbarschaft dieses Masts schon eine Sendeanlage am Achammer-Bauernhof steht. Allein die derzeitige Erhöhung der Anzahl der Sendeanlagen auf dem Thöni-Mast beträgt also 75%!

2. Die von den Mobilfunkbetreibern durchgeführten Simulationen waren auch für einen Laien leicht durchschaubar, da die zwei Alternativstandorte (von der Gemeinde vorgeschlagen: Sauweide und Emat) nur isoliert betrachtet wurden. Das heißt, alle anderen bestehenden Sendeanlagen in Telfs (und derer gibt es genug) kamen in dieser Simulation nicht vor. Es wurde verabsäumt, das gesamte Wabensystem für Telfs zu betrachten.
Eigene Messungen haben ergeben, dass z.B. im 1800er-Netz von One auch innerhalb der Pfarrkirche kristallklarer Empfang vom Handymast in Sagl und vom Handymast in Pfaffenhofen besteht oder der Wallnöferplatz, umgeben von massiven Häusern, vom Handymast in Sagl und Pfaffenhofen top versorgt ist oder im Norden der Fasnachtssiedlung mit dem Handymast beim Rosenberger telefoniert wird. Es gibt genug Beispiele, die es lächerlich erscheinen lassen, dass eine Verlegung außerhalb von Wohngebiet (der Abstand zu den ersten Häusern sollte laut Experten 300 bis 400m sein) technisch nicht möglich sei. Die Gemeinde hat das von den Mobilfunkbetreibern Präsentierte kommentarlos hingenommen und es verabsäumt, wenn man schon selbst nichts davon versteht, im Vorfeld eine unabhängige Expertenmeinung einzuholen.

3. Durch die von One durchgeführten Messungen vor und nach dem Einschalten des Masts, wollte man den Anrainern beweisen, dass sich die Strahlenbelastungen nicht gravierend ändern. Tatsache ist, dass sich die Werte zum Teil um das 15fache erhöht haben. Die Rolle der Gemeinde in der Besprechung bestand darin, uns auszurechnen, dass diese Werte nur ein Tausendstel des offiziell zulässigen Grenzwertes betragen. Mit ein bisschen Vorkenntnis wäre das jedem klar, dass man unter diesen Werten liegt, gehen diese Grenzwerte ja nur von einer Körpererwärmung durch die Mikrowellenstrahlung aus. Für uns als Betroffene gilt die Meinung der Ärzteschaft mehr (siehe beiliegenden massiven Einspruch der Österreichischen Ärztekammer zur Festlegung dieser Grenzwerte).

Wenn man die Forderung des Umweltmediziners der Österreichischen Ärztekammer, Dr. Oberfeld, 10 Mikrowatt/m² im Freien und 1 Mikrowatt/m² im Inneren unseren Messwerten gegenüberstellt, werden die Werte z.B. im Thönigebäude, wo das Bundesschulzentrum hin übersiedeln wird um das mehr als 4000fache überschritten! Wie Sie aus den beiliegenden Messwerten sehen können, spielt bei dieser Belastung in Telfs UMTS derzeit noch fast keine Rolle. Aus den massiven Werbemaßnahmen der Mobilfunkbetreiber schließend, wird sich aber diese Belastung massiv erhöhen. Über den gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks steht derzeit noch ein großes Fragezeichen. Das veranlasst immer mehr besorgte Menschen das Vorsorge- und Minimierungsprinzip einzufordern. Dies ist im Fall des Thöni-Handymasts mit Füßen getreten worden.


4. Bei der Besprechung kam heraus, dass der Contractor der Mobilfunkanbieter Hr. Hölzl am 23.11.2005, das heißt ca. 1 Monat vor Errichtung, in Anwesenheit des Bauamtsleiters Heregger detaillierte Pläne und Unterlagen, nachweislich an die Gemeinde übergeben hat. Laut einer Vereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern und dem Österreichische Gemeindebund ist es „die Aufgabe des Bürgermeisters als die die Gemeinde vertretende Person“ … „, die einlangenden Informationen der Bevölkerung ortsüblich kundzumachen“ (siehe www.fmk.at, Homepage der Dachorganisation der Mobilfunkbetreiber und der Mobilfunkindustrie).

Wenn man in Telfs, wenn es um die brisante Angelegenheit Handymast-Thöni geht, unter „ortsüblich“ versteht, dass detaillierte Pläne verschwinden und monatelang verleugnet werden („Ich habe keine Unterlagen dazu, …“, Bauamtsleiter Heregger im Blickpunkt vom 21.12.2005; „Es gab nur im Sommer einen nichtssagenden Zweizeiler“, erklärte uns BM Opperer 3 Monate lang; bei einem Telefonat am 21.12.2005 mit Herrn Heregger persönlich, hat er mir erklärt, dass die Gemeinde nichts weiß und selbst überrascht wurde!; u.s.w.), dann besteht höchster Handlungsbedarf von allen Seiten.

Wir fordern Sie als Gemeinderat auf, eine lückenlose Klärung dieser äußerst dubiosen Vorgänge zu verlangen und Konsequenzen einzufordern. Durch dieses Verhalten der Gemeinde wurden Telfer Bürger der Möglichkeit beraubt, sich im Vorhinein gegen die Errichtung des Multimasts zu wehren und ihren Lebensraum zu schützen.

Da uns Herr KR Thöni bei seinem vorzeitigen Verlassen der Besprechung mit der Inanspruchnahme der Rechtsstaatlichkeit gedroht hat, möchten wir festhalten, dass sich alle Beteiligten schon voll der offensichtlich zu ihren Gunsten bestehenden Rechtsstaatlichkeit bedient haben, und wir dadurch nun die „Bedienten“ sind.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.


 

Ein Zahlenspiel zum Vergleich, bezogen auf die gepulsten Mikrowellen des Mobilfunks
Quelle; Umweltanalythik Wolfgang Maes; Rolf Moser, Das Handyhandbuch, 3. Auflage, 2005
 
in µW/m²  
10.000.000 Vg ICNIRP/WHO/EU-Ratsempfehlung, GW BRD, Ö (>2000Mhz, UMTS)
9.000.000 Vg ICNIRP/WHO/EU-Ratsempfehlung, GW BRD, Ö (1800Mhz, DCS)
4.500.000 Vg ICNIRP/WHO/EU-Ratsempfehlung, GW BRD, Ö (900Mhz, GSM)
2.000.000 GW Australien, Neuseeland für 900 MHz
100.000 GW China, Russland, Italien, Polen, Ungarn, Bulgarien für Summe aller Anlagen
90.000 GW Schweiz (6V/m>1800 MHz) je Anlage
70.000 GW Schweiz (5V/m 900 + 1800 MHz) je Anlage
40.000 GW Schweiz (4V/m 900 MHz) je Anlage
10.000 Wien (Gemeindebauten) Summe aller Anlagen (2001)
10.000 Empfehlung Ecolog-Institut (2001), DNA-Schäden, Immunstörung, T-Zellen-Stimulation (Philips, Lai, Vesenko)
5.000 Erhöhte Durchlässigkeit der Blut-Hirnschranke bei Ratten (Brun, Salford u.a.)
1.600 Unfruchtbarkeit bei Mäusen nach 5 Generationen (Magras 1997); Motorik- und Gedächtnisstörungen bei Kindern (Kolodynski 1996)
1.000 Im EEG nachweisbare Hirnstromveränderungen (v. Klitzing 1994, Adey u.a. 1980)
1.000 Richtwert Stadt und land Salzburg für die Summe aller Mobilfunkanlagen (1999)
1.000 Salzburger Resolution, getragen von 19 internationalen Wissenschaftlern (2000)
600 Toskana Summe aller Anlagen (2002)
200 Störungen an der Zellmembran (Marinelli 1999)
100 Vg Europäisches Parlament, Wissenschafts-Direktion STOA (2001); Vg Dr. Cherry, Neuseeland (2000)
10 Vg/Vw Salzburg, Summe aller Anlagen im Außenbereich (2002)
1 Vg/Vw Salzburg, Summe aller Anlagen in Innenräumen (2002); Vg Resolution BRD 1999 Wachbereich (20mV/m), Schlafbereich 100-fach tiefer (2mV/m) entspricht 0,1 µW/m²
0,1 Veränderte Kalziumabgabe menschlicher Hirnzellen (Bahmeier)
~0,01 - 1,00 Zivilisatorischer Durchschnitt in Häusern (Maes 1995 -2000)
0,01 - 0,001 Optimale Funktion eines GSM-Handys gewährleistet
>0,000001 Natürliche Hintergrundstrahlung (Neitzke)>0,000001
   
 

VwVorsorgewert

 

Vg … Vorschlag

  GW … Empfohlener Grenzwert der WHO

Ärzteresolution
Mobilfunkanwendungen und Gesundheit
St. Pölten, 19. November 2005 *

Epidemiologische und experimentelle Untersuchungen an Menschen, lebenden Organismen und Zellkulturen zeigen, dass elektromagnetische Felder, wie sie u.a. bei der Nutzung von Mobiltelefonen und im Umfeld um Mobilfunkbasisstationen auftreten, Wirkungen haben, von denen einige die Gesundheit beeinträchtigen können. Ähnliche Wirkungen sind auch bei der Nutzung von Schnurlostelefonen und WLAN zu erwarten.

Die bisher in Österreich zum Schutz der Gesundheit gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) getroffenen Maßnahmen sind aus ärztlicher Sicht nicht ausreichend. Daher werden nachfolgend Empfehlungen und Maßnahmen vorgeschlagen.

*) Erarbeitet von den Referaten für Umweltmedizin der Landesärztekammern und der Österreichischen Ärztekammer. Verabschiedet bei der 13. Jahresfortbildungstagung Umweltmedizin der Österreichischen Ärztekammer „Gesundheitsrisiko Mobilfunk“ am 19. November 2005, St. Pölten, Österreich

Ärzteresolution St. Pölten 2005

Bamberg Oberfeld

Der Einfluß elektromagnetischer Wellen auf die Spermienmotilität

EMF- Freiburger Appell - Österreich

Kinderbüro Graz Elektrosmog - Folder 2005

Mobilfunk Umweltinstitut